Sie interessieren sich für eine Privatpilotenlizenz und stellen sich die Frage, welche Unterschiede zwischen den beiden klassischen Luftfahrerscheinen PPL(A) und LAPL(A) bestehen? Wir beraten Sie gerne, um die für Sie perfekt passende Lösung auf dem Weg zum Privatpiloten zu finden.
Eines vorweg: Mit beiden Lizenzen treffen Sie eine gute Wahl, wenn Sie als Privatpilot mit einmotorigen Motorflugzeugen (z.B. Pilot + 3 Passagiere) der verbreiteten Flugzeughersteller wie bspw. Cessna oder Piper den Himmel erobern möchten. Zwischen den Lizenzen gibt es aber auch Unterschiede, die wir Ihnen nachfolgenden anhand verschiedener Aspekte übersichtlich erläutern möchten.
| Kriterium | Privatpilotenlizenz PPL(A) |
Lizenz für Leichtflugzeuge LAPL(A) |
|---|---|---|
| Luftfahrzeuge |
einmotorige Landflugzeuge
mit Kolbentriebwerk (keine Personen- und Gewichtsbegrenzung) |
einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk, max. 2000kg, max. 4 Personen an Bord |
| Recht | europäisches Recht, EASA-FCL | europäisches Recht, EASA-FCL |
| Voraussetzungen | Mindestalter gem FCL.020 vor erstem Soloflug: 16 Jahre Mindestalter für Lizenzausstellung: 17 Jahre | Mindestalter gem FCL.020 vor erstem Soloflug: 16 Jahre Mindestalter für Lizenzausstellung: 17 Jahre |
| Medizinische Tauglichkeit | Fliegerärztliche Untersuchung Klasse 2 oder höher – Untersuchungsintervalle: alle 5 Jahre bis Vollendung 40. Lebensjahr, 2 Jahre bis Vollendung 50. Lebensjahr, jährlich ab 50. Lebensjahr | Fliegerärztliche Untersuchung „LAPL“ – Untersuchungsintervalle: alle 5 Jahre bis Vollendung 40. Lebensjahr, danach: alle 2 Jahre |
| Praxisausbildung | 45 Flugstunden, davon mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 10 Stunden Alleinflug, 5 Stunden Allein-Überlandflug |
30 Flugstunden, davon mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 6 Stunden Alleinflug, 3 Stunden Allein-Überlandflug |
| Theorieausbildung | mind. 100 Stunden gesamt, davon mindestens 10 h Präsenzunterricht
Prüfung: Bezirksregierung Düsseldorf |
mind. 100 Stunden gesamt, davon mindestens 10 h Präsenzunterricht
Prüfung: Bezirksregierung Düsseldorf |
| Passagiermitnahme | sofort nach Lizenzerteilung | mindestens 10 weitere Flugstunden nach Lizenzerwerb bevor Passagiere mitgenommen werden dürfen |
| Lizenzerhalt |
Erhalt Klassenberechtigung SEP(land) (Gültigkeit: 24 Monate) durch fortlaufende Flugerfahrung (12h +12 Landungen) innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablaufdatum der Klassenberechtigung, davon 1h Schulungsflug mit Fluglehrer oder Befähigungsüberprüfung |
Gültigkeit je 24 Monate; Ausübung der Rechte durch fortlaufende Flugerfahrung durch Nachweis 12h +12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate + 1h Schulungsflug mit Fluglehrer oder Befähigungsüberprüfung |
| Erweiterungen | Erwerb zahlreicher zusätzlicher Berechtigungen möglich, z.B. Nachtflug, Instrumentenflug, Schleppberechtigung, Multi-Engine, Bergflugberechtigung, Wasserflugberechtigung, Lehrberechtigung, Berufspilotenlizenz, und weitere… | nur Erweiterung zu Nachtflugberechtigung möglich (spätere Weiterbildung zum PPL möglich) |
| Fliegen im Ausland | ICAO-konforme Lizenz, Gültigkeit weltweit | europäische Lizenz berechtigt zum Fliegen in allen EASA-Ländern (Europa) |
| Kosten | aufgrund 45 Blockstunden preisintensiver als LAPL | aufgrund nur 30 Blockstunden günstiger als PPL |
| Weitere Informationen | Ausbildung Privatpiloten PPL(A) |
Ausbildung Leichtflugzeuge LAPL(A) |

Professionelle Privatpilotenausbildung mit MG flyers

Ready for departure?
Vorteile PPL(A)
Klassische Pilotenlizenz
Der PPL(A) ist die klassische Lizenz für Privatpiloten mit der größten Verbreitung.
Fliegen im Ausland
Der PPL(A) ist eine ICAO konforme Lizenz und wird weltweit anerkannt, auch bei Flugzeugcharter an Ihrem Urlaubsziel.
Wissensschatz
Beim PPL(A) wird Ihnen ein fundiertes Wissen zur Fliegerei vermittelt, so bspw. auch die Funknavigation (VOR, NDB etc.).
Flexibel erweiterbar
Der PPL(A) bietet zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung, z.B. Nachtflug, Instrumentenflug, Fluglehrer…
Offen nach oben
Beim PPL(A) gibt es keine Begrenzung bei der Flugzeugmasse oder Passagieranzahl. Bei Erwerb der entsprechenden Berechtigung sind auch mehrmotorige Flugzeuge fliegbar.
Passagiere
Nach dem Erwerb der PPL(A)-Lizenz dürfen Sie sofortig Passagiere befördern und müssen hierzu keine weitere Schulung erfahren.
Vorteile LAPL(A)
Kostenoptimierter Einstieg
Der LAPL(A) ermöglicht durch die reduzierte Anzahl an Praxisstunden gegenüber dem PPL(A) einen kostenreduzierten Einstieg in die Fliegerei.
Fliegen im Ausland
Der LAPL(A) besitzt in allen EASA-Staaten (Europa + einige weitere Länder) Gültigkeit. So ist auch ein fliegen im Urlaub an vielen Zielen möglich.
Flugzeuge
Die klassischen weit verbreiteten 4-sitzigen einmotorigen Motorflugzeuge (z.B. Cessna, Piper) sind mit der Lizenz uneingeschränkt fliegbar.
Erweiterbarkeit
Mit dem LAPL(A) kann auch später jederzeit auf den PPL(A) erweitert werden oder eine Nachtflugberechtigung absolviert werden.
Medical
Die Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit sind beim LAPL(A) geringer als beim PPL(A) – ebenso die Untersuchungsintervalle.
Einzigartige Perspektiven als Privatpilot erleben: Düsseldorf aus 600 m Höhe
Die Entscheidung für die richtige Fluglizenz ist nicht immer ganz einfach. Wir haben auf dem Gebiet der Lizenzen eine umfangreiche Erfahrung und beraten Sie gern entsprechend Ihrer persönlichen Anforderungen und Ideen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein individuelles, kostenloses Beratungsgespräch, bei dem Sie ebenfalls unsere moderne Flugzeugflotte kennenlernen und sich beim Probe sitzen in einem der Flugzeuge eventuell bereits für Ihren zukünftigen Ausbildungsflieger entscheiden.
Sollten Sie nach Abschluss der Ausbildung bemerken, dass Sie als LAPL(A) Inhaber doch gerne eine höhere Lizenz erwerben möchten, so ist durch weitere Schulung der Erwerb des PPL(A) als Inhaber eines LAPL(A) möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
MG flyers Luftfahrerschule GmbH
Am Flughafen 44
41066 Mönchengladbach
Tel.: +49 (0)2161 – 5763883
Fax: +49 (0)2161 – 5763885
E-Mail: kontakt.2019@mgflyers.de